Der wohl hierher gehörende Beleg von [1231‒1234] könnte auch die Nachbarsiedlung Witzlarn (mit-)betreffen1. Äußerst fraglich ist, ob die Nennung [847‒863]Biucheim2, auf die Papesch3 mit der Quellenangabe »SEL. 5 1/3 fol. 86« verweist, hierher bezogen kann.
Kommentar Das Bestimmungswort des nicht mehr gebräuchlichen OrtsnamensBüchheim kann aus sprachlichen Gründen nicht mit Papesch8 zu ahd.biugo ›Biegung,
Krümmung‹9 gestellt werden.