Kommentar Das Bestimmungswort kann nicht mit Zoepfl4 zum Personennamen »Zeiʒo«5 gestellt werden, weil sich eine dann vorauszusetzende Ortsnamen-Ausgangsform *Zeizenhovun nicht mit der schriftlichen Überlieferung des Ortsnamens vereinbaren lässt. Abzulehnen ist auch Heimraths Vorschlag, beim Bestimmungwort könnte es sich um ein vom Verb ahd.zeisan ›zupfen, krempeln, zausen‹6 bzw. mhd.zeisen ›zausen,
zupfen‹7 abgeleitetes Nomen agentis auf ahd.-āri8 bzw. mhd.-äre9 handeln, denn dieser Ansatz lässt sich nicht mit den indirekt anlautendenh -Schreibungen in den ältesten Originalbelegen von [1096‒1133] und [1233‒1236] vereinbaren.