Die von Reitzenstein1 hierher gestellten Belege 1350Veusterbach2 und 1355Fewsterpach3 betreffen Faislbach (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab)4. Entsprechend kann das Bestimmungswort vonFensterbach auch nicht mit Reitzenstein5 zu slaw. *bystrъ ›schnell,
reißend, hell, klar, durchsichtig‹ gestellt werden.
Kommentar Die 1676 erstmals bezeugte Eindeutung des AppellativsFenster erfolgte nur auf schriftsprachlicher Ebene. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform wurden die damaligen Gemeinden Dürnsricht, Högling und Wolfring sowie die Ortschaft Wohlfest zu einer Gemeinde zusammengefasst, die nach dem durch das Gemeindegebiet fließenden Fensterbach benannt wurde4.