Der Beleg [888/889]in loco Sulzpah
nuncupato1 kann wohl nicht mit Widemann2 hierher gestellt werden. Am ehesten betrifft er Sulzbach im Lkr. Rottal-Inn oder den gleichnamigen Ort im Lkr. Dingolfing-Landau. Aus sprachlichen Gründen verbietet sich die vom Herausgeber der Quellenedition angenommene Identifizierung eines 1181 genanntenSunnilbah3 mit Sulzbach. Infrage kommt stattdessen Sindlbach (Lkr. Neumarkt in der Oberpfalz)4.