Kommentar Der Ortsname kann nicht mit Nübling5 zu der Personenbezeichnung ahd. *holzāri, mhd.holzer ›Holzhauer‹ gestellt werden, weil damit zum einen die Namenformen mit-h- (1316Holtzharn usw.) und zum anderen der dialektale Langvokalā, der nicht auf ahd.ā zurückgehen kann6, nicht erklärbar sind.