Belege ohne unterscheidenden Zusatz »Ober-« oder »Unter-« können sich auf beide Orte,
Ober- und Unterauerbach, beziehen bzw. können nicht eindeutig einer der beiden
Siedlungen zugeordnet werden. Die Nennungen aus Urkunden der Klöster Steingaden und Rottenbuch (Belege von 1183, [12. Jh.] (Kop. 15. Jh.) und 1201) sind nicht mit Reitzenstein1 zu Auerbach/Lkr. Augsburg, sondern zu Ober-/Unterauerbach zu stellen: In Bezug auf das Kloster Rottenbuch sind Besitzungen in Ober- und Unterauerbach bezeugt2; bei dem SteingadenerV̂rbach /Urbahc handelt es sich aufgrund der deutlichen kontextuellen Bezüge zum Raum Mindelheim (so wird 1183 unmittelbar vorV̂rbach Erisried [s. dort] genannt) ebenfalls um Ober- und/oder Unterauerbach (s. auch Ortsartikel Auerbach).