Kommentar Der von Heimrath6 als Bestimmungswort angenommene Personenname »Loppi« (= *Loppī(n)7) kommt nicht in Betracht, weil er stark dekliniert würde, also eine Ortsnamen-Ausgangsform ahd. *Loppīneshūsun bzw. mhd. *Loppīneshūsen zu erwarten wäre. Diese hätte zu einer heutigen Namenform wie *Loppishausen oder *Loppershausen mit erhaltenem Genitiv-s geführt. Da der Stammvokalo im Bestimmungswort nicht zuö umgelautet ist, muss der Ortsname gebildet worden sein, als das Genetivflexiv ahd.-in bereits zu-en abgeschwächt war (etwa seit der Wende zum 10. Jahrhundert) und somiti als umlautauslösendes Moment fehlte8.