mhd. meierhof ›Hof, den der Meier (= Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter hat) vom Grundherrn zur Benutzung hat‹1
— oder —
fnhd. meierhof ›durch einen Meier verwalteter Herrenhof‹2
Namenbedeutung
›Wirtschaftshof, der im Auftrag des Grundherrn von einem Meier geführt wird‹