Ortsname
Historische Schreibformen
1959
Die Gemeinde Wehringen beantragt die Baugenehmigung der Wehringer Auwaldsiedlung Auwaldsiedlung an der Auwaldstraße , nachdem dort schon »ohne polizeiliche Genehmigung« behelfsmäßige Unterkünfte errichtet worden seien
1968
Bericht an die Gemeinde Wehringen: Das Landratsamt Schwabmünchen habe festgestellt, dass ein Großteil der Wohn- und Nebengebäude der sogenannten Auwaldsiedlung auf Gemeindegrund stehe