Kommentar Der Beleg von 1545 weist eine falsche Verschriftlichung der mundartlichen Aussprache des Reduktionsvokals auf16. Die Bestimmungswort-Endungen-ame und-emer in den Belegen 1732Bergame Hof und 1740Bergemer Hof beruhen möglicherweise darauf, dass man das im Dialekt vokalisierte Flexiv-en des SiedlungsnamensBergen auf mündlicher Ebene als abgeschwächtes Grundwort-heim interpretiert hat und das von dem Siedlungsnamen abgeleitete Adjektiv deshalb mit [m] gesprochen wurde. Die Umbenennung zuAlbhof richtet sich nach der Lage an einem Ausläufer der Schwäbischen Alb und erfolgte, um Verwechslungen mitSchäfhof (Gde. Bachhagel) zu vermeiden17