Kommentar Der zugrundeliegende Personenname ist nicht als »Agisilo«5 anzusetzen und als Koseform zum Personennamen »Agiso« zu bewerten (die Ableitung von Kosenamen auf-il(o) von zweigliedrigen Vollnamen ist nicht nachweisbar). Es liegt vielmehr ein Kompositum mit dem ErstgliedAga- >Ai- und dem Zweitglied-gīsil vor. Dieses ist vor allem in westfränkischen und westgotischen Personennamen der Merowingerzeit nachweisbar (vgl.Austrighysel,Badegisil oderLeudegisil6).