Ortsname
Historische Schreibformen
1338
Druck 1852
Bischof Heinrich bestätigt dem Kl. Oberschönenfeld seine Rechte am Forsthof oberhalb Anhausen
Anm.: Schreibung wohl nicht am Original orientiert
Kommentar
Die in der Literatur, aus der der Beleg entnommen wurde, verwendete Form »Forsthof«
kann nicht als Originalschreibung gewertet werden. Bei der zugrunde liegenden
Urkunde handelt es sich möglicherweise um eine
Kopie1.