Ortsname

Gut zu den Höfen


Wüstung
Bezirk Schwaben, Lkr. Günzburg, Gde. Landensberg

Historische Schreibformen

1293
Geschichtsschreibung 1828
Arnold der Halder wird u. a. mit Dorf und Kirchensatz zu Glöttweng und Merbotenberg und dem »Gut zu den Höfen« belehnt

Namenerklärung

1.
Namenbedeutung
›(Lehen-)Gut zu den Höfen‹5
Kommentar
Sichere Angaben zur Benennung der Siedlung sind im Grunde genommen nicht möglich, da der Beleg aus einer Quellenedition stammt, »die im Hinblick auf originalgetreue Wiedergabe in keiner Weise zuverlässig ist«, wie im vorliegenden Fall auch die dem heutigen Sprachstand entsprechende Schreibweise verdeutlicht6.
Lexer I, Sp. 1122.Lexer III, Sp. 1036.Lexer I, Sp. 419.Lexer I, Sp. 1320 f.AWGlenk, HONB Günzburg, Nr. 80.