Kommentar Reitzenstein5 tendiert zum mhd. Adjektivblint mit der Bedeutung ›wertlos‹ (im Hinblick auf die Lage der Siedlung unwahrscheinlich) und nicht zu einem Personennamen. Gegen den Personennamen spricht, dass in der Überlieferung nie eine Genetivendung nachzuweisen ist und solche Endungen im 12. Jahrhundert in der Regel noch (teilweise) erhalten sind. Seitz6 bevorzugt den Personennamen und argumentiert mit der Bildung von Reihungen, die freilich bei Personennamen in Bestimmungswörtern von-heim -Namen nicht sicher nachweisbar sind. Es liegt vielmehr das Adjektiv ahd.blint zugrunde, dessen Bedeutung entweder über einen angenommenen Gegensatz zur möglichen Bedeutung ›glänzend‹ des Bestimmungswortes von (Unter -)Glauheim als ›trüb, neblig‹ oder im Hinblick auf die Lage als ›ohne Ausgang nach Süden‹ erschlossen werden kann.